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Auffangeinrichtung BVG

Die vergessenen Pensionskassenguthaben


Wer die Stelle wechselt oder seine Arbeitstätigkeit unterbricht muss dafür besorgt sein, wohin seine Pensionskassengelder transferiert werden. Vor allem bei längeren Pausen in der Karriere geht oftmals die Pensionskasse vergessen.

Das neue Studium, die Weltreise oder das Baby-Glück sind einige Beispiele dafür, dass die Stiftung Auffangeinrichtung BVG bereits über 2,7 Milliarden Franken vergessene Pensionskassenguthaben verwaltet. Bekommt nämlich die Pensionskasse des ehemaligen Arbeitgebers keine Anweisung darüber, was mit dem Pensionskassenguthaben geschehen soll, wird das Geld auf einem Freizügigkeitskonto der Auffangeinrichtung parkiert. Dabei sind die Zinsunterschiede der verschiedenen Freizügigkeitseinrichtungen enorm. Die Auffangeinrichtung BVG zahlt nur einen Zins von 1.25 %, die Kantonalbanken bringen es im Durchschnitt auf 5%.

Die Vergesslichkeit wird mit dem Zinseszinseffekt sehr teuer. Folgendes Rechenbeispiel zeigt die Folgen einer tiefen Verzinsung auf:

 

Person: 30-jähriger Arbeitnehmer
Pensionskassenguthaben: 30'000 CHF

Nach der Pensionierung mit 65 erhält er die Auszahlung in der Höhe von:

Auffangeinrichtung, 1.25% 46'000 CHF
Kantonalbanken, 5% 165'000 CHF
Freizügigkeitsstiftung, 6.5% 270'000 CHF

 

Insgesamt sind in der Schweiz 4 Milliarden Franken auf Freizügigkeitskonten parkiert und warten darauf, dass sich die Besitzer melden. Wie das Rechenbeispiel zeigt, ist es dafür nie zu Früh.

Informationen über das Verbleiben Ihrer Pensionskassenguthaben erhalten Sie kostenlos bei der Zentralstelle 2. Säule.

ProTIP | Hauptstrasse 36A | CH-8546 Islikon | Tel: +41 052 369 05 65 | FAX: +41 052 369 05 68 |

 
letzte Änderung:10.04.2008